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    Dinge die wir öfters gefragt werden.

    Was bedeutet Festanstellung "im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung"?

    Eine Festanstellung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass Du fest bei uns angestellt bist und alle rechtlichen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis hast. Dazu gehören ein festes, übertarifliches Einkommen, bezahlter Urlaub, Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Obwohl Du bei uns angestellt bist, arbeitest Du bei unseren Kundenunternehmen in Berlin und Umgebung. Die personalpartner Berlin GmbH ist Dein Arbeitgeber, weshalb Du Deinen Arbeitsvertrag und Dein Gehalt von uns erhältst. Deine Tätigkeit übst Du jedoch bei einem unserer Kunden aus.

    Wer ist bei einer Arbeitnehmerüberlassung mein Arbeitgeber?

    Du bist fest bei uns angestellt. Das bedeutet, Du schließt Deinen Arbeitsvertrag mit uns und erhältst auch von uns Dein Gehalt. Wir sorgen dafür, dass Du bei einem unserer Kunden eingesetzt wirst.

    Was passiert mit meinem Gehalt, wenn ich eine Zeit lang keinen Einsatz in einem Unternehmen habe?

    Dein Gehalt wird ganz normal und in voller Höhe weitergezahlt, auch wenn Du vorübergehend keinen passenden Einsatz hast. Die personalpartner Berlin GmbH sichert Dir somit finanzielle Stabilität, auch während der einsatzfreien Zeiten.

    Kann ich einfach so gekündigt werden, wenn es keinen passenden Einsatz für mich gibt?

    Nein, in einer Arbeitnehmerüberlassung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen sowie der gesetzliche Kündigungsschutz. Auch bei vorübergehenden fehlenden Einsätzen bist Du abgesichert und kannst nicht einfach von heute auf morgen gekündigt werden.

    Meine Wunschstelle passt nicht in allen Punkten zu mir, kann ich mich trotzdem bewerben?

    Ja, Du kannst Dich auch bewerben, wenn die Stelle nicht zu 100 % passt. Gemeinsam besprechen wir Deine Ziele und Fähigkeiten und prüfen, ob wir eine passendere Stelle für Dich haben. Du kannst Dich natürlich auch jederzeit initiativ bei personalpartner Berlin bewerben.

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