Das neue Jahr sorgt auch in der Arbeitswelt für einige Neuerungen. Von Mindestlohn, Kinderkrankengeldtage oder Rente – wir verraten dir, welche Änderungen 2024 auf dich als Arbeitnehmer zukommen.
Inhalt
Mindestlohn 2024
Seit Januar ist der neue Mindestlohn in der freien Wirtschaft von 12 € auf 12,41 € pro Stunde gestiegen. In unserem Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer der GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) erhöht sich der Mindestverdienst auf 13,50 €.
Du weißt nicht, wie Zeitarbeit genau funktioniert? Hier kannst du alles darüber nachlesen.
Verdienstgrenze Minijobber
Durch die Anhebung des Mindestlohns steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf insgesamt 538 Euro monatlich.
Mehr Netto vom Brutto
Mit dem erhöhten Grundfreibetrag, der von 10.908 € auf 11.604 € angehoben wurde, hast du mehr Netto von deinem Bruttogehalt. Außerdem erhöht sich der Kinderfreibetrag auf 6384 € pro Kind.
Erhöhung der Kinderkrankengeldtage
2024 gibt’s für berufstätige Eltern mehr Kinderkrankengeldtage: Statt bisher 10 stehen dir jetzt 15 Tage zur Verfügung. Für Alleinerziehende erhöht sich die Zahl von 20 auf 30 Arbeitstage.
Rentenerhöhung
Ein weiterer wichtiger Punkt der Änderungen für Arbeitnehmer 2024 betrifft die Rente. Die Renten sollen um etwa 3,5 Prozent steigen. Gleichzeitig erhöht sich die Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre für die Jahrgänge 1958.
E-Rezept
Der klassische „gelbe Zettel“ hat als Krankmeldungsschein seit 2024 offiziell ausgedient. Ab sofort erfolgt die Krankenmeldung rein elektronisch, direkt vom Arzt an den Arbeitgeber.
Fazit
Die Änderungen für Arbeitnehmer 2024 bringen viele Neuerungen mit sich. Für weitere Details zu diesen und anderen gesetzlichen Neuerungen, besuche die offizielle Website der Bundesregierung. Dort findest du stets aktuelle Informationen, die dir helfen, vollständig informiert zu bleiben.